SEB-Bemessungsrichtlinie Sanitätsdienst
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Die Richtlinie als Text
Empfohlene Besetzung nach Besucherzahl
Dies ist eine interne SEB-Planungsrichtlinie und keine pauschale gesetzliche Mindestbesetzung. Personal, Fahrzeuge und Einrichtungen werden für jede Veranstaltung nach Art, Ort, Dauer, Gefährdungsbeurteilung und behördlichen Auflagen individuell geprüft. Die Verfügbarkeit der genannten Fahrzeuge und Einrichtungen hängt vom jeweiligen Veranstaltungskonzept und der konkreten Abstimmung ab. Die First-Responder-Staffel befindet sich weiterhin in Planung.
| Besucher gleichzeitig | Kräfte gesamt | Qualifikation / Besetzung | Fahrzeuge / Einrichtungen | Zusätzlich |
|---|---|---|---|---|
| bis 100 | 2 | 1 RettSan + 1 Sanitätskraft | Sanitätsrucksack + AED | – |
| 101–250 | 2 | 1 RettSan + 1 Sanitätskraft | 1 Einsatz-/Sanitäts-PKW | – |
| 251–500 | 3 | 1 RettSan + 2 Sanitätskräfte | 1 PKW / First-Responder-Fahrzeug (geplant) | – |
| 501–1.000 | 4 | 2 RettSan + 2 Sanitätskräfte | 1 KTW bzw. Behandlungsmöglichkeit | – |
| 1.001–2.000 | 6 | 1 NotSan + 2 RettSan + 3 Sanitätskräfte | 1 KTW + 1 Einsatzfahrzeug | – |
| 2.001–3.000 | 8 | 1 NotSan + 3 RettSan + 4 Sanitätskräfte | 1 KTW + 1 RTW | Einsatzleitung |
| 3.001–5.000 | 10 | 2 NotSan + 4 RettSan + 4 Sanitätskräfte | 1 RTW + 1 RTW | Einsatzleitung |
| 5.001–7.500 | 14 | 2 NotSan + 5 RettSan + 7 Sanitätskräfte | 1 RTW + 2 KTW | Einsatzleitung, Sanitätsposten |
| 7.501–10.000 | 18 | 3 NotSan + 6 RettSan + 9 Sanitätskräfte | 2 RTW + 2 KTW | Einsatzleitung, Sanitätsposten |
| 10.001–15.000 | 24 | 4 NotSan + 8 RettSan + 12 Sanitätskräfte | 2 RTW + 3 KTW | Einsatzleitung, mehrere Sanitätsposten |
| 15.001–20.000 | 30 | 5 NotSan + 10 RettSan + 15 Sanitätskräfte | 3 RTW + 3 KTW | Einsatzleitung, Behandlungsbereich |
| 20.001–30.000 | 40 | 6 NotSan + 14 RettSan + 20 Sanitätskräfte | 3–4 RTW + 4 KTW | Führungsstruktur, mehrere Sanitätsposten |
| 30.001–50.000 | 50+ | mehrere NotSan + RettSan + Sanitätskräfte | 4+ RTW + 5+ KTW | Führungsstruktur, mehrere Behandlungsbereiche |
| über 50.000 | individuell | individuell nach Gefährdungsbeurteilung | individuell | individuelles Großveranstaltungskonzept |
Abkürzungen: RettSan = Rettungssanitäter · NotSan = Notfallsanitäter · PKW = Personenkraftwagen · KTW = Krankentransportwagen · RTW = Rettungswagen · AED = automatisierter externer Defibrillator. Fahrzeugtypen und Ausstattung sind Teil der Planung und nur nach tatsächlicher Verfügbarkeit und erforderlichen Genehmigungen einsetzbar.
Risikozuschläge
Je nach Veranstaltungsart empfiehlt die Grafik folgende Zuschläge auf die Grundbemessung:
- Alkohol- und Partyveranstaltungen +25–50 %
- Konzerte / Festivals +25–50 %
- Sportveranstaltungen +25–50 %
- Motorsport / erhöhtes Verletzungsrisiko +50–100 %
- Lange Dauer (über 8 Stunden) +25 %
- Große Fläche / mehrere Bereiche +25–50 %
- Hohe Temperaturen / besondere Wetterlage +25–50 %
Wichtige Hinweise
- Besucherzahl allein legt keine einheitlich gesetzlich vorgeschriebene Besetzung fest.
- Maßgeblich sind die konkrete Gefährdungsbeurteilung, das Veranstaltungskonzept und Auflagen der zuständigen Behörden.
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern kann eine Anzeige oder Abstimmung mit zuständigen Stellen erforderlich sein.
- Ein Sanitätsdienstfahrzeug ist nicht automatisch ein Fahrzeug des öffentlichen Rettungsdienstes.
- Die Qualifikation und Ausstattung richten sich auch nach Gelände, Dauer, Wetter und Entfernung zum öffentlichen Rettungsdienst.
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